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§ 1 KaufgegenstandGegenstand dieses Vertrages ist das im Grundbuch von Eichwalde, Blatt 4712, verzeichnete Grundstück der Gemarkung Eichwalde, Flur 3, Flurstück 218/6, mit einer amtlich ausgewiesenen Fläche von 4.860 Quadratmetern nebst allen aufstehenden baulichen Anlagen.

Der Verkäufer versichert, dass ihm über die im Bestandsverzeichnis eingetragenen Belastungen hinaus keine weiteren dinglichen Rechte Dritter bekannt sind. Die Baulast aus dem Jahr 1987 bleibt vom Verkauf unberührt und ist vom Erwerber zu übernehmen.

§ 2 Übergabe und Nutzen-Lasten-WechselDie Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt am ersten Tag des Monats, der auf die vollständige Zahlung des Kaufpreises folgt. Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzungen, Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

Rückständige öffentliche Abgaben, die den Zeitraum vor dem Übergabestichtag betreffen, trägt der Verkäufer. Die Erschließungsbeiträge gelten als vollständig beglichen. Ein Nachweis der zuständigen Gemeinde liegt dem Vertrag als Anlage 4 bei.

§ 3 BeschaffenheitDer Kaufgegenstand wird in dem Zustand verkauft, in dem er sich am Tage der Beurkundung befindet. Eine bestimmte Beschaffenheit, insbesondere hinsichtlich Größe, Güte oder Ertrag, wird nicht zugesichert. Ein Energieausweis ist dem Vertrag nicht beigefügt.

§ 4 Umweltbezogene AngabenEin Altlastenverdacht für das südliche Teilgrundstück ist im Kataster vermerkt. Der Verkäufer hat den Käufer hierüber vor Beurkundung in Textform unterrichtet; weitergehende Untersuchungen wurden bislang nicht veranlasst.

Der Käufer erklärt, das Grundstück in Kenntnis dieses Vermerks zu erwerben. Ansprüche wegen einer etwaigen Sanierungspflicht nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz bleiben im Verhältnis der Parteien unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Bestehende MietverhältnisseDer Käufer tritt mit dem Übergabestichtag in sämtliche bestehenden Mietverhältnisse gemäß der als Anlage 2 beigefügten Mieterliste ein. Die Miete erhöht sich jährlich um 2,5 Prozent gemäß Verbraucherpreisindex.

Kautionen und geleistete Vorauszahlungen werden zum Übergabestichtag abgerechnet und an den Käufer ausgekehrt. Der Verkäufer haftet für die Vollständigkeit der übergebenen Mietunterlagen.

§ 6 GewährleistungDie Rechte des Käufers wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Verkäufer einen Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Der Ausschluss erstreckt sich nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Öffentlich-rechtliche VerhältnisseDas Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Alten Anger“ in der Fassung der zweiten Änderung. Eine Genehmigung nach § 246e Baugesetzbuch liegt nicht vor.

Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die bauplanungsrechtliche Verwirklichung des vom Käufer beabsichtigten Vorhabens. Etwaige Auflagen der Bauaufsichtsbehörde gehen zu Lasten des Käufers.

§ 8 KaufpreisfälligkeitDer Kaufpreis wird fällig, sobald die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch erfolgt ist, die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde vorliegt und die Lastenfreistellung der abzulösenden Grundpfandrechte gesichert ist.

§ 9 AuflassungDie Beteiligten sind sich über den Eigentumsübergang einig. Sie bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, jedoch erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

§ 10 Kosten und SchlussbestimmungenDie Kosten dieser Urkunde, ihres Vollzuges sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 1 KaufgegenstandGegenstand dieses Vertrages ist das im Grundbuch von Eichwalde, Blatt 4712, verzeichnete Grundstück der Gemarkung Eichwalde, Flur 3, Flurstück 218/6, mit einer amtlich ausgewiesenen Fläche von 4.860 Quadratmetern nebst allen aufstehenden baulichen Anlagen.

Der Verkäufer versichert, dass ihm über die im Bestandsverzeichnis eingetragenen Belastungen hinaus keine weiteren dinglichen Rechte Dritter bekannt sind. Die Baulast aus dem Jahr 1987 bleibt vom Verkauf unberührt und ist vom Erwerber zu übernehmen.Baulastenverzeichnis · Seite 4

§ 2 Übergabe und Nutzen-Lasten-WechselDie Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt am ersten Tag des Monats, der auf die vollständige Zahlung des Kaufpreises folgt. Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzungen, Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

Rückständige öffentliche Abgaben, die den Zeitraum vor dem Übergabestichtag betreffen, trägt der Verkäufer. Die Erschließungsbeiträge gelten als vollständig beglichen.Gemeindebescheid · Seite 2 Ein Nachweis der zuständigen Gemeinde liegt dem Vertrag als Anlage 4 bei.

§ 3 BeschaffenheitDer Kaufgegenstand wird in dem Zustand verkauft, in dem er sich am Tage der Beurkundung befindet. Eine bestimmte Beschaffenheit, insbesondere hinsichtlich Größe, Güte oder Ertrag, wird nicht zugesichert. Ein Energieausweis ist dem Vertrag nicht beigefügt.Kein Nachweis im Datenraum

§ 4 Umweltbezogene AngabenEin Altlastenverdacht für das südliche Teilgrundstück ist im Kataster vermerkt.Altlastenkataster · Seite 112 Der Verkäufer hat den Käufer hierüber vor Beurkundung in Textform unterrichtet; weitergehende Untersuchungen wurden bislang nicht veranlasst.

Der Käufer erklärt, das Grundstück in Kenntnis dieses Vermerks zu erwerben. Ansprüche wegen einer etwaigen Sanierungspflicht nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz bleiben im Verhältnis der Parteien unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Bestehende MietverhältnisseDer Käufer tritt mit dem Übergabestichtag in sämtliche bestehenden Mietverhältnisse gemäß der als Anlage 2 beigefügten Mieterliste ein. Die Miete erhöht sich jährlich um 2,5 Prozent gemäß Verbraucherpreisindex.Mietvertrag EG · Seite 8

Kautionen und geleistete Vorauszahlungen werden zum Übergabestichtag abgerechnet und an den Käufer ausgekehrt. Der Verkäufer haftet für die Vollständigkeit der übergebenen Mietunterlagen.

§ 6 GewährleistungDie Rechte des Käufers wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Verkäufer einen Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Der Ausschluss erstreckt sich nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Öffentlich-rechtliche VerhältnisseDas Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Alten Anger“ in der Fassung der zweiten Änderung. Eine Genehmigung nach § 246e Baugesetzbuch liegt nicht vor.Bauakte · Seite 31

Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die bauplanungsrechtliche Verwirklichung des vom Käufer beabsichtigten Vorhabens. Etwaige Auflagen der Bauaufsichtsbehörde gehen zu Lasten des Käufers.

§ 8 KaufpreisfälligkeitDer Kaufpreis wird fällig, sobald die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch erfolgt ist, die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde vorliegt und die Lastenfreistellung der abzulösenden Grundpfandrechte gesichert ist.

§ 9 AuflassungDie Beteiligten sind sich über den Eigentumsübergang einig. Sie bewilligen und beantragen die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, jedoch erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

§ 10 Kosten und SchlussbestimmungenDie Kosten dieser Urkunde, ihres Vollzuges sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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„Die Miete erhöht sich jährlich um 2,5 % gemäß Verbraucherpreisindex, erstmals zum 01.01.2027.“

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